1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Produktion von Bildern und die
Erteilung von Bildlizenzen erfolgt
ausschließlich aufgrund nachstehender
Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Bedingungen gelten auch für alle
künftigen Produktions und
Lizenzverträge, sofern nicht
ausdrücklich abweichende Regelungen
vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers, die von den
Nachstehenden Bedingungen
abweichen, werden nicht anerkannt.
Solche abweichenden
Geschäftsbedingungen werden auch
dann nicht Vertragsinhalt, wenn der
Bildautor ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Produktionsaufträge
2.1. Der Auftraggeber darf dem
Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur
solche Objekte und Vorlagen
überlassen, zu deren Verwendung er
berechtigt ist und die frei sind von
Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat
den Bildautor von Ersatzansprüchen
Dritter freizustellen, die aus der
Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.2. Der Bildautor wählt die Bilder aus,
die er dem Auftraggeber bei Abschluss
der Produktion zur Abnahme vorlegt.
Nutzungsrechte werden nur an den
Bildern eingeräumt, die der
Auftraggeber als vertragsgemäß
abnimmt.
2.3. Mängelrügen müssen schriftlich
erfolgen und spätestens nach 5
Werktagen nach Ablieferung der Bilder
beim Bildautor eingegangen sein. Nach
Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als
vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.
3. Stornierung
3.1. Eine Stornierung oder
Verschiebung bereits vereinbarter
Produktionstermine muss schriftlich
erfolgen.
3.2. Das mit der Stornierung
verbundene Ausfallhonorar berechnet
sich wie folgt:
Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor
dem Termin: 30% – innerhalb von 3
Tagen vor dem Termin: 50% – innerhalb
von 1 Tag vor dem Termin: 100% der
vereinbarten Gesamtsumme.
3.3. Entstehen dem Fotografen durch
die Stornierung oder Verschiebung des
bereits vereinbarten Produktionstermins
Kosten (z.B. durch Rent, Location-
Mieten oder Reisekosten), so sind diese
vollständig zu ersetzen und durch den
Fotografen zu belegen
4. Produktionshonorar und
Nebenkosten
4.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten
vorgesehene Zeit aus Gründen, die der
Bildautor nicht zu vertreten hat,
wesentlich (mehr als 30 Minuten)
überschritten, so ist ein vereinbartes
Pauschalhonorar entsprechend zu
erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
so erhält der Bildautor auch für die Zeit,
um die sich die Aufnahmearbeiten
verlängern, den vereinbarten Stundenoder
Tagessatz.
4.2. Reisekosten werden mit 0,30€
Netto pro Kilometer vergütet und
werden vorab im Angebot ausgewiesen,
sofern diese anfallen.
4.3. Die Produktionskosten sind laut
dem im Angebot / der Rechnung
gesetzten Zahlungsziel fällig.
4.4 Die zu übertragenden
Nutzungsrechte erwirbt der
Auftraggeber erst mit der vollständigen
Bezahlung des Honorars und der
Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
5. Nutzungsrechte
5.1 Der Auftraggeber erwirbt
grundsätzlich die einfachen
Nutzungsrechte an den Fotos, sofern
nicht anders im Angebot ausgewiesen.
Einfache Nutzungsrechte
Nutzungsdauer: unbegrenzt
Nutzungsrecht: mit Übertragung an
Dritte Nutzungsumfang: ohne
Einschränkung Verbreitungsgebiet:
weltweit Weiterverkauf: nicht gestattet
Quellenangabe im Web/Print:
Foto © Immo-Visuals.de (Pflicht)
Quellenangabe für Instagram:
@_Immovisuals_ (freiwillig)
Erweiterte Nutzungsrechte / Buy-Outs
können auf Anfrage erworben werden.
5.2 Das Urheberrecht wird nicht
übertragen.
5.3 Ungeachtet des Umfangs der im
Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte
bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder
im Rahmen der Eigenwerbung zu
verwenden.
Ein Widerspruch hierzu muss in
Textform vor Auftragsbestätigung
vorliegen.
6. Schutzrechte Dritter
6.1 Sofern nicht der Bildautor
ausdrücklich zusichert, dass
abgebildete Personen oder die Inhaber
der Rechte an abgebildeten Werken der
bildenden oder angewandten Kunst die
Einwilligung zu einer
Bildveröffentlichung erteilt haben,
obliegen die Einholung der im Einzelfall
notwendigen Einwilligungen Dritter oder
die Erwirkung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei
dem Auftraggeber.
6.2 Der Bildautor übernimmt keine
Haftung für die Art der Nutzung seiner
Bilder. Der Auftraggeber ist dafür
verantwortlich, dass durch die Art der
Nutzung seiner Bilder keine
Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte
oder sonstige Rechte Dritter verletzt
werden.
7. Haftung und Schadensersatz
7.1 Der Bildautor haftet nur für
Schäden, die er vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeiführt. Dies gilt auch für
Schäden, die aus einer positiven
Vertragsverletzung oder einer
unerlaubten Handlung resultieren.
7.2 Bei unberechtigter Nutzung,
Veränderung, Umgestaltung oder
Weitergabe eines Bildes – egal ob in
analoger oder digitaler Form – ist der
Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe
in Höhe des fünffachen vereinbarten
oder, mangels Vereinbarung, des
fünffachen üblichen Nutzungshonorars
zu fordern, mindestens jedoch 500,00€
pro Bild und Einzelfall. Die
Geltendmachung eines höheren
Schadensersatzanspruchs bleibt dem
Bildautor vorbehalten.
7.3 Unterbleibt bei einer
Bildveröffentlichung die Benennung des
Bildautors (-> 5.1.), so hat der
Auftraggeber eine Vertragsstrafe in
Höhe von 100% des vereinbarten oder,
mangels Vereinbarung, des üblichen
Nutzungshonorars zu zahlen,
mindestens jedoch 200,00€ pro Bild und
Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch
insoweit die Geltendmachung eines
davon abweichenden
Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
8. Rechtswirksamkeit, Statut und
Gerichtsstand
8.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner AGB-Bestimmungen berührt
die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht.
8.2 Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
8.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber
keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder seinen Sitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt nach
Vertragsabschluss ins Ausland verlegt,
wird Dortmund als Gerichtsstand
vereinbart.
Stand Dezember 2024
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